Information für die Bürgermeisterwahl am 19. September 2004 in der Gemeinde Salzbergen

Die Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Salzbergen findet am Sonntag, dem 19. September 2004, statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr. Insgesamt sind 5.850 Bürgerinnen und Bürger (darunter 281 Erstwähler) wahlberechtigt.
In der Gemeinde Salzbergen wird in folgenden Wahllokalen gewählt:
Gaststätte Bolte, Haupt- und Realschule, Gemeindezentrum, Dorfgemeinschaftshaus Hummeldorf, Dorfgemeinschaftshaus Steide, Gaststätte Warburg, Grundschule Salzbergen.
Wahlberechtigt sind:
Deutsche und Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU) besitzen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Salzbergen einen Wohnsitz haben, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Wer am Wahltage verhindert ist, hat die Möglichkeit der Briefwahl. Wahlscheinanträge können schriftlich oder mündlich bei der Gemeinde Salzbergen beantragt werden. Fernmündliche Anträge und Anträge per e-Mail sind nicht zulässig.
Wahlscheine können frühestens am 23. Tag vor der Wahl (27.08.2004) ausgegeben werden. Die Wahlscheine können bis Freitag, 17.09.2004, 18.00 Uhr, beantragt werden.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen darf nur den wahlberechtigten Personen persönlich ausgehändigt oder übersandt werden. Der Wahlscheinantrag kann für eine andere Person nur mit schriftlicher Vollmacht gestellt werden.
Die Direktwahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Jede wählende Person hat eine Stimme. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Übrigens:
Der hauptamtliche Bürgermeister tritt sein neues Amt am 01. März 2005 (bis vorerst zum 30.10.2011) an. Dieser wird nach Amtsantritt Mitglied des Rates, die Zahl der Ratsmitglieder erhöht sich bis zum Ende der Wahlperiode des Rates (30.10.2006) um einen Sitz auf 22 Ratsmitglieder und der Rat kehrt erst mit Beginn der nächsten Wahlperiode im November 2006 zur gesetzlich vorgeschriebenen ungeraden Zahl der Mitglieder (21) zurück.
Der hauptamtliche Bürgermeister ist neben dem Gemeinderat und dem Verwaltungsausschuss das dritte Organ der Gemeinde, führt den Vorsitz im Verwaltungsausschuss und ist darüber hinaus Repräsentant der Gemeinde und gleichzeitig Leiter der Gemeindeverwaltung einschließlich aller kommunalen Einrichtungen.
Nähere Informationen erhalten Sie gern bei der Gemeinde Salzbergen, Tel. (05976) 9479-38

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